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Mandanteninformation

Sie erreichen uns in der Neue Werderstr. 18 in 18057 Rostock.
Öffentliche Parkplätze finden Sie am Warnowufer.
Die in unmittelbarer Nähe befindliche Straßenbahnhaltestelle heißt: Doberaner Platz
 
Eine häufig gestellte Frage ist:                          Was kostet ein Anwalt?
Eine gern gegebene Antwort darauf:               Das kommt darauf an ………
 
Mit Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung als eine Dienstleistung entstehenden Gebühren.
Diese sind gesetzlich geregelt und ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Vergütungssätze sind abhängig vom Gegenstands- bzw. Streitwert.
 
Bei unserer ersten persönlichen Kontaktaufnahme werden wir gern mit Ihnen die Honorargestaltung besprechen.
 
Bei einmalige Erstberatung von Privatpersonen (Verbrauchern) können Sie davon ausgehen, dass das Honorar 190 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale nicht übersteigt. In den meisten Beratungen fallen die Gebühren jedoch deutlich geringer aus.
 
In außergerichtlichen Angelegenheiten besteht gemäß § 4 RVG die Möglichkeit, Pauschal- oder Zeitvergütungen zu vereinbaren.
 
Für bedürftige Verbraucher gibt es beim Amtsgericht Ihres Wohnortes die Möglichkeit, sich einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen, mit dem Sie bei Übernahme eines geringen Eigenanteils eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen können. (Link zum Beratungshilfeformular)
 
Im Rahmen der Prozessvertretung ist die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe möglich (Link zum Formular).
Wenn diese bewilligt wurde, können die Gerichte in Abhängigkeit vom Einkommen des Bedürftigen Zahlungsraten festlegen Sie bleiben in jedem Fall über den Zeitraum von vier Jahren nach abschließender gerichtlichen Entscheidung dem Gericht gegenüber auskunftspflichtig.

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